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Polizeigesetz: kein Grund aufzugeben!

Nun ist es geschehen: Der Landtag Brandenburg hat heute mit Stimmen von SPD, LINKEN und Freien Wählern die Polizeigesetznovelle verabschiedet.

Auch wenn es sich wie eine Niederlage anfühlt, sollte uns trotzdem bewusst sein: dass Teile gestrichen wurden, ist vor allem ein Erfolg des zivilgesellschaftlichen Protests vom Bündnis gegen das neue Brandenburger Polizeigesetz, uns und vielen anderen Einzelpersonen. Es ist gelungen, Protest auf die Straße zu bringen, ihn sicht- und hörbar zu machen und so auch Druck auf die Verhandler_innen auszuüben.

Trotzdem bleibt es ein Polizeigesetz, welches die Grundrechte nicht allzu ernst nimmt und mit ungenauen Rechtsbegriffen und der ausufernden „Aufgabe“ der Terrorbekämpfung eine Gefahr darstellt. Gerade auch für Menschen, die sich wie wir in sozialen Bewegungen engagieren und außerparlamentarisch aktiv sind. Mit einer Terrorismusdefinition die auf §129a StGB verweist dürfen wir uns als Aktivist_innen darauf einstellen, zukünftig bis zu vier Wochen vom Staat obdach zu bekommen (Präventivgewahrsam) – ohne unsere Zustimmung und ohne dass wir etwas verwerfliches getan hätten. Alternatv kann die Polizei auch uns verbieten, zu unserer politischen Gruppe Kontakt aufzunehmen – wir sind gespannt wann das die Partei selbst betrifft. Auch die Schleiherfahndung, mehr Befugnisse bei der Identitätsfeststellung, Aufenthaltsvorgaben, eine Ausweitung der Speicherfristen, Bodycams und Polizist_innen mit Handgranaten tragen nicht besonders zu unserem Amusement bei, sondern verstärken unser Ärgernis.

Wir denken, dass DIE LINKE dadurch einen Schaden bei der Glaubwürdigkeit davon trägt, da das Alleinstellungsmerkmal niemals einer Grundrechtseinschränkung und Polizeirechtsverschärfung zugestimmt zu haben, nun weg ist. Trotzdem gibt es natürlich Unterschiede im Detail, aber nun hat auch DIE LINKE, wie auch die Grünen, Polizeirecht auf Landesebene verschärft.

Letztendlich ist die Auseinandersetzung um eine konsequent progressive LINKE weder vorbei noch verloren, und insofern verstehen wir es nur als Aufforderung, noch energischer zu kämpfen.

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Landesverband Pressemitteilung

DIE LINKE muss gegen das neue Polizeigesetz stimmen!

Die Linksjugend [’solid] Brandenburg erklärt anlässlich der morgigen Beratung des Innenausschusses über das neue Polizeigesetz und die Aufstockung der Stellen beim Verfassungsschutz:

Der Gesetzesentwurf ist auch ohne die Quellen-TKÜ für eine LINKE nicht tragbar. Mit der Einführung des Abschnitts zur Terrorismusabwehr stellt der Entwurf immer noch eine erhebliche Gefahr für die Freiheitsrechte in Brandenburg dar. „Der unklare Terrorismus-Begriff kann auch Klimaaktivist*innen, Fußballfans und jede beliebige nicht-weiße Person treffen. Das sieht man zur Zeit vor allem in Nordrhein-Westfalen bei den Protesten zum Hambacher Forst. Eine LINKE, die eine Verschärfung der Sicherheitslage ihrer Wähler_innen mitträgt, macht sich kurz vor den Wahlen unglaubwürdig.“ meint dazu Iris Burdinski, Landessprecher_in der Linksjugend [’solid] Brandenburg.
Des Weiteren sind immernoch der Einsatz von Explosivmitteln (Handgranaten) und automatische Kennzeichenerfassung erlaubt, welche die Linksjugend [’solid] Brandenburg ebenfalls ablehnt.

Erfreut nahmen wir die Einigung auf die geplante Innenrevision und Ausweitung parlamentarischer Kontrolle des Verfassungsschutzes zur Kenntnis. Trotzdem trifft die geplante Aufstockung der Stellen des Verfassungsschutzes bei der Linksjugend [’solid] Brandenburg auf Bestürzung: „Im NSU-Untersuchungsausschuss hat sich gezeigt, dass der Verfassungsschutz Neonazi-Strukturen gedeckt und gestärkt hat. Dabei wurde ein grundsätzliches Problem von Geheimdiensten sichtbar. Niemand kann deren Arbeit effektiv kontrollieren. Dass ausgerechnet jetzt der Verfassungsschutz belohnt werden soll, entbehrt jeder Logik.“ sagt Tom Berthold, ebenfalls Landessprecher der Linksjugend [’solid] Brandenburg.
„Wir appellieren deshalb an alle Abgeordneten, insbesondere an die Fraktion DIE LINKE, den Polizeirechtsverschärfungen nicht zuzustimmen.“